Kosten/Preise
Die Gutachtenleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bzw. nach der Honorarrichtline für Immobilienbewertungen (HonRib) nach Sprengnetter abgerechnet.
Das exakte Honorar für ein Immobilien-Wertgutachten eines Sachverständigen ist abhängig vom jeweiligen Verkehrswert einer Immobilie. Bei einem angenommen Kaufs- bzw. Verkaufswert bis € 400.000,- liegen die durchschnittlichen Honorarkosten (Grundhonorar) etwa zwischen € 2.200,00 und € 3.000,00 (je nach Schwierigkeitsstufe); siehe dazu auch die Honorartafel (Link wird in kürze erstellt)
In bestimmten Einzelfällen kann von diesen Preisen noch nach Oben abgewichen werden, zum Beispiel wenn zusätzliche Berechnungen oder Recherchen erforderlich geworden sind oder behördliche Unterlagen beschafft, fehlende Grundrisse ersetzt werden müssen oder Wohnflächenberechnungen erforderlich wurden. Zusätzlich können weitere Aspekte des Bewertungsobjektes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad begründen und die Bewertung erschweren bzw. verteuern und zeitlich verzögern. Mögliche Gründe können z.B. sog. „Rechte Dritter“ sein, im Sinne von Wohnungsrechten und Wegerechten; oder es kann sich auch um ein sog. Erbbaurecht handeln, oder, oder ….
Das Honorar für ein Gutachten resultiert zum Großteil auch daraus, dass der Sachverständige sehr viel Zeit für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation, Berechnungen aufwendet und eine schriftliche Fassung von durchschnittlich 45 Seiten inkl. Ergebnis-Begründung mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden als Grundlage dienend, zahlreiche Dokumente, Auskünfte und Unterlagen bei verschiedenen Ämtern und weiteren Informationsquellen beschafft. Nicht selten muss sich der Sachverständige in spezielle Fachliteratur für das zu bearbeitende Gutachten einlesen oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder steuerrechtlichen Fragen evtl. weitere Experten aus dem Bereich „Recht & Steuern“ hinzuziehen.
Die recht umfangreiche Recherche bei etwa zehn verschiedenen Ämtern und Behörden, wie z.B. Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Bauordnungsamt, Grundbuchamt, Sanierungsbehörde, Altlastenkataster usw. ist einer der Hauptgründe, warum ein valides Gutachten mehrere Wochen Zeit (etwa 4-6 Wochen) bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt.
Gelegentlich kann ein Immobilien-Wertgutachten aber auch wesentlich preiswerter (und schneller) erstellt werden, insbesondere wenn rein der Wert (z.B. Wertfeststellung bei Kauf-/Verkaufsabsichten) für die „interne Verwendung“ von Interesse ist. Diese Art von Gutachten sind wertermittlungsrechtlich nicht relevant und entwickeln daher keinerlei Rechtskraft gegenüber Dritten (z.B. Gerichte, Finanzamt, Banken). Diese preisgünstigen „Kurzgutachten“ werden zu Pauschalkosten oder auf Stundenbasis erstellt und umfassen i.d.R. nur etwa 10 bis 20 Seiten schriftliche Ausarbeitung. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite „Kurzgutachten“.