Mietspiegel für Städte und Gemeinden im Raum Rhein Neckar
Der Mietspiegel gibt Auskunft, über den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung und dient gleichzeitig für Mieter und Vermieter als Anhaltspunkt über die ortsübliche Miete (Vergleichsmiete).
Er wird aller Regel nach – abhängig von der Stadt – alle zwei bis vier Jahre neu erstellt und hat Gültigkeit für den Großteil der frei finanzierten Wohnungen innerhalb einer Stadt. Zur Ermittlung eines Mietspiegel werden repräsentative Stichproben verschiedener Mietverhältnisse erhoben. Seit dem Jahr 2001 hat der Gesetzgeber den sogenannten „qualifizierten Mietspiegel“ eingebracht, nach dem viele Mietpreise ermittelt werden. Dieser beruht auf einem wissenschaftlich-statistischen Regelwerk und es fließen u.a. die Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit mit ein.
Im Mietspiegel werden die Preise nach Kategorien eingeteilt, meist nach einer Matrix die sich nach Lage und Baujahr splittet in 10-Jahresschritten sowie Untergruppen der Ausstattung. Die Quadratmeterpreise sind hier jeweils in Ober- und Untergrenze aufgeteilt.
Es gibt in jeder Stadt natürlich auch Mietobjekte, die aus dem Rahmen des Mietspiegels fallen, die kann begründet sein durch entweder eine extrem exklusive Wohnlage, eine luxoriöse Ausstattung oder anderen Faktoren.
Den aktuellen, für Ihre Stadt oder Gemeinde gültigen Mietspiegel können Sie meist in Ihrem Rathaus in gedruckter Form zu einer Schutzgebühr von ca. 5 bis15,- EUR erhalten.
Erste Informationen erhalten Sie meist auch auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.