Der Gutachachterausschuss
Der sog. Gutachterausschuss wurde 1960 im Rahmen des damaligen Bundesbaugesetz eingerichtet. Man wollte durch ein unabhängiges Gremium, bestehend aus Sachverständigen für Immobilien ein einheitliches System und vor allem Transparenz verschiedener Bewertungskriterien auf dem Immobilien und Grundstücksmarkt schaffen.
Ein Gutachterausschuss für Immobilien- und Grundstückswerte ist somit ein neutrales Instrument von Behörden und sog. Kollegialgremien gem. des Verwaltungsverfahrensgesetz.
Die zuständigen Bereiche der Gutachterausschüsse werden i.d.R. von Landesregierungen festgelegt, analog Landkreise und kreisfreie Städte.
Woraus besteht ein Gutachterausschuss?
Die Mitglieder werden „ehrenamtlich“ von der öffentlichen Verwaltung bestellt und sind meist Sachverständige aus dem Bereich der Immobilien Wertermittlung, die eine fundierte Ausbildung diesbezüglich absolviert haben. Meist sind das Dipl. Ingenieure, Architekten, Sachverständige für Verkehrswertermittlung us.w. Grob gesagt, Sachverständige, die sich mit dem Immobilienmarkt befassen. Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden und einige Stellvertreter.
Was macht ein Gutachterausschuss?
Es geht darum, für den tätigen Ausschuss bestimmte Richtwerte zu ermitteln, die später als allgemeine Marktinformationen zur Grundlage für sog. Verkehrswertgutachten und weitere Erhebungen und Festlegung von Richtlinien herangezogen werden.
Ein Gutachterausschuss ist damit für die folgenden Aufgaben zuständig:
- Verkehrswertgutachten erstellen
- Publikationen veröffentlichen zu Bodenrichtwerten des entsprechenden Landkreis
- Zur Ermittlung dieser Marktwerte weitere Informationen mit einfließen lassen, wie Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren usw.
- darüber hinaus (nicht verpflichtend) befasst sich der Ausschuss i.d.R. auch mit Mietwertübersichten und Mietwertgutachten
Woher bekommt ein Gutachterausschuss seine Informationen, aufgrund dessen diese Werte ermittelt werden?
Die Ausschüsse haben verschiedene Informationsquellen. Allem voran dient die sog. Kaufpreissammlung. Jeder Notar ist verpflichtet eine Kopie von Immobilien-Kaufverträgen die er tag täglich bearbeitet an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln.
Aus den Kaufverträgen können dann folgende Informationen gewonnen werden:
- geeignete Kauffälle können für die Berechnung der Bodenrichtwerte herangezogen werden
- Verschiedene Arten der Wertrelevanz
- Tiefenauswertung einiger vorgegebener Aspekte zur Kennzahlermittlung
- Unterscheidung zwischen „Normal-Immobilie“ oder nur vereinzelt vorkommende Objekte (Kaufhäuser, Parkhäuser, Sonderobjekte)
Unter Anwendung einiger mathematisch/statistischen Aspekte werden somit Daten gesammelt, die für Sachverständige von größter Bedeutung sind. Die Analyse erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung aller Datenschutzrechtlichen Aspekte. Das Ergebnis ist jedoch nicht von „Jedermann“ einzusehen, sondern ausschließlich von Sachverständigen, die bei Einsicht einen entsprechenden Nachweis der Sachverständigen Tätigkeit erbringen müssen.
Das Ergebnis der Arbeit von Gutachterausschüssen findet Anwendung für:
- die Ermittlung von Verkehrswerten bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Eigentumswohnungen und Erbbaurechten
- Ermittlung von Pachtzinsen für Kleingärten
- Ermittlung von Nutzungsentgelten für Freizeitgrundstücken
- Ermittlung von Vergleichsmieten von Gewerbe- und Wohnräumen
Liste (auszugsweise) von zuständigen Gutachterausschüssen im Raum Rhein-Neckar:
Gutachterausschuss Ludwigshafen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bereich Stadtvermessung
Rathausplatz 20
67059 Ludwigshafen
Für Besucher:
Walzmühle Bürogebäude
(Zugang über Parkdeck P1)
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Gutachterausschuss Kaiserslautern
Referatsleiter(in): Hans-Peter Frohberger
Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 08:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
und Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Gutachterausschuss Neustadt Weinstraße
Vermessungs- und Katasteramt
Neustadt
Exterstraße 4
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Gutachterausschuss Speyer
(Hier ist Ludwigshafen zuständig)
Speyer
Katasteramt Ludwigshafen
Rubensstraße 2
67061 Ludwigshafen
Gutachterausschuss Mannheim
Collinistraße 1
68161 Mannheim
Öffnungszeiten
Mo-Do: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
Fr. 09.00 Uhr-12.00 Uhr