Sinn und Zweck von Immobiliengutachten
Es gibt viele unterschiedliche Anlässe, ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück bewerten zu müssen oder zu wollen:
- Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
- Reduzierung der Erbschaftsteuer, sonstige Erbschafts-Angelegenheiten,
- Anteilsbewertung bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Beleihung von Grundstücke
- Versteigerungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder –Änderung
- Grundstückstausch
- Grundstücke im Sanierungsgebiet
Zweck einer Wertermittlung ist es in der Regel, einen Interessenausgleich zwischen mindestens zwei Parteien (Menschen) herbeizuführen. Allein schon deshalb ist es klar, dass ein wie auch immer gearteter objektiver Wert, also ein Wert, der unabhängig von der Vorstellung eines der Interessenpartner ist.
Verwerter eines Gutachtens können aus der Fülle von verschiedenen Kreisen kommen, z.B.:
- Investoren als Privatleute oder in Auftrag eines Unternehmens.
- Verwaltungsangestellter als Mittler bei einem Enteignungsverfahren.
- Immobilienmakler bei einer Marktrecherche.
- Architekten bei Vorkalkulationen