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Im ersten Jahr unserer Selbständigkeit als „Immobilienmakler“ hat sich die nachfolgende Geschichte zugetragen:
Einer unserer ersten Auftraggeber hatten uns mit der Vermittlung einer komplett modernisierte „alte“ Villa in Schwetzingen beauftragt. Das kernssanierte Objekt sollte damals 1,2 Mio. DM am Markt erzielen. Als Immobilienmakler war ich der Auffassung, dass die Immobilie einen Marktwert von rund 1,1 Mio. DM haben würde. Unser Auftraggeber war grundsätzlich bereit mit sich handeln zulassen. Aus diesem Grunde wurde das Gebäude zu einem Kaufpreis von 1,2 Mio. DM am Markt angeboten.
Als bald zeigte ein Kunde, der die Immobilie besichtigt hatte, das er gefallen am Objekt gefunden hatte und an einem Kauf interessiert sei. Er räumte ein zu wenig von der Beurteilung der Bausubstanz und den durchgeführten Modernisierungen zu verstehen. Aus diesem Grunde sollten – zu einem weiteren Besichtigungstermin – entsprechende Fachleute das Gebäude begutachten!
Es kamen (so wie ich heute zu sagen pflege) die „drei Weisen aus dem Morgenland“. Drei hochkarätige „Sachverständige und Gutachter“ (deren berufliche Qualifikation außer Frage steht) aus dem Fachbereich von Gewerbe- und Industriebauten. Kurzum: diese Herrschaften errechneten einen „Verkehrswert“ von 570.000 DM für unsere wunderschöne und frisch sanierte „Jungendstil-Villa“. Selbstverständlich nahm der Interessent Abstand von einem Ankauf dieser Immobilie!
Was war passiert? Die Gutachter hatten, bezogen auf das Baujahr der Immobilie von 1894, eine Alterwertminderung von rund 50% für angebracht gehalten und dies führte zu dem (vermeindlich) geringen „Marktwert der Immobilie“. Dieser, insich schlüssigen Argumentation hatte ich damals nicht viel Substanzielles entgegen zu setzen. Wenn Sie mich heute fragen, warum ich Sachverständiger für Wertermittlung geworden bin, so liegt die Antwort genau darin begründet:
So etwas sollte unseren Auftraggebern und unserem Maklerbüro, nicht noch einmal passieren! Heute rund 25 Jahre später bin ich für diese Erfahrung dankbar, weil ich daraus gelernt habe und genügend motiviert war als Erwachsener noch ein zweites Studium abzuschließen.
Aus diesem Grunde darf ich mich heute, nach einem (inklusive Diplomarbeit) drei jährigem Studium an der Fachhochschule: „von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten“ nennen.