Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer mindern
Sie haben eine Immobilie geerbt oder eine Schenkung einer Immobilie erhalten?
Im deutschen Steuerrecht unterliegt eine Erbschaft, Schenkung, Zweckzuwendungen und das Vermögen einer Stiftung sofern im Familienbesitz der Steuerpflicht. Die Steuersätze hierfür sind unterschiedlich und werden je nach Verhältnis des Erben zum Erblassers berechnet.
Es gibt verschiedene Freibeträge die nach dem Verwandtschaftsgrad angesetzt werden, so haben zum Beispiel Ehepartner einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR und Kinder eines Verstorbenen je 400.000 EUR. Was darüber hinaus geht wird vom Finanzamt entsprechend einer Tabelle versteuert und muss an das Fiskus abgeführt werden.
Zur Berechnung der zu erwartenden Erbschaftssteuer welche für ein Haus zu entrichten ist, kommen folgende Werte zum tragen:
Das Finanzamt kalkuliert hier nach dem Bodenrichtwert und multipliziert dies mit der Fläche und rechnet nochmals einen Abschlag von 20% herunter.
Allerdings gibt es noch eine zweite Möglichkeit, das Finanzamt kann alternativ eine 12,5-fache Jahres-Nettokaltmiete ansetzen (nach Ertragswertverfahren), abzüglich einer Wertminderung durch das Alter von 0,5% pro Jahr bis max. 25%.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern rechnet das Finanzamt allerdings nochmals 20% obendrauf, da der Gesetzgeber der Meinung ist, solche Häuser hätten eine bessere Ausstattung als Mehrfamilienhäuser.
Die Anwendung dieser zwei Methoden hängt im Wesentlichen auch davon ab, wie sich das Flächenverhältnis von Grundstück zu Haus darstellt und ob das Ertragswertverfahren überhaupt angewendet werden kann (schwierig bei Eigennutzung).
Im Fazit heißt das, dass das Finanzamt nach eigenem Ermessen die Berechnungsvariante wählen kann, die mehr Steuern in die Kasse spült.
Sie sollten hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn der tatsächliche Verkehrswert unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert liegt oder Sie den Verdacht dahingehend haben.
Um Ihren Widerspruch ausreichend zu begründen und darzulegen, empfiehlt es sich, ein Verkehrswertgutachten anfertigen zu lassen