Die verschiedenen Arten von Gutachten an Bauwerken / Immobilien und Sachverständige
Blicken Sie durch im Dschungel der verschieden Arten von Gutachten die ein Sachverständiger an Ihrem Haus oder Wohnung ausführen kann? Hier finden Sie einige Beschreibungen zu den Tätigkeitsfeldern.
Zunächst sei gesagt, dass es für jeden speziellen Bereich einen Experten gibt, der eine fundierte Ausbildung hinter sich hat und auf Berufserfahrung zurückgreifen kann. Deswegen sollten Sie – egal für welchen Sachverhalt Sie ein Gutachten benötigen, darauf achten, dass es sich um einen sog. „Sachverständigen“ handelt. Er ist zertifiziert und meist öffentlich bestellt, z.B. von der IHK, oder ist im Besitz von Zulassungen oder Zertifikaten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können sich auf ein ordentliches und valides Gutachten verlassen.
Welche Gutachter bzw. Sachverständige gibt es nun aber, die für Gebäude, Grundstücke, Grünflächen usw. zuständig sind?
Stellen Sie sich vor, dass es hier ganz ähnlich wie bei den Ärzten ist, es gibt einen Allgemeinarzt, der oft die erste Anlaufstelle ist und in vielen Fällen eine ausreichende Untersuchung und Behandlung gewährleisten kann. Wird es sehr speziell, muss ein Facharzt ran. Genauso ist es auch bei den Sachverständigen rund um Immobilien. Es gibt Sachverständige die mehrere Themen abdecken oder auch nur sehr spezielle:
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden (Bauschäden)
- Sachverständiger für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Sachverständiger für Schadstoffbelastung in Wohnräumen / Gewerberäumen
- Bausachverständiger für Garten- und Landschaftsbau
- Sachverständiger Maler- und Lackierarbeiten
- Sachverständiger für Schadstoffe am Bau und Wohnräumen
- Sachverständiger für Schallschutz in der Bautechnik
- Sachverständiger für die Aufnahme und Bewertung von Asbestschäden
- Sachverständiger für Dachdecker- und Spenglerarbeiten, Bauten- und Holzschutz
- Sachverständiger für Schwingungen und Erschütterungen
- Sachverständiger für Gebäudetechnik
- Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
- Sachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
- Sachverständiger für Zimmerei und Holzbau
- Sachverständiger für elektrische Energieversorgungsanlagen
- Sachverständiger für Steinmetzen und Steinbildhauer
- Sachverständiger für Vermessungswesen
- Sachverständiger für Sanitärtechnik, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik
Wann braucht man einen solchen Sachverständigen für z.B. Schäden an Gebäuden, Maler und Lackierarbeiten, Brandschutz usw?
Oft werden diese Gutachten von Versicherungen benötigt, d.h. zum Beispiel vor Abschluss einer Gebäudeversicherung kann eine Versicherung ein solches Gutachten anfordern oder selbst in Auftrag geben.
Andererseits kann eine Versicherung für die Schadensregulierung ein solches Gutachten beauftragen, z.B. wenn es in Ihrem Haus gebrannt hat und die Brandschutzversicherung muss den Schaden regulieren.
Gutschten dieser Art werden nicht selten auch von Hauseigentümern in Auftrag gegeben. Vielleicht haben Sie ein neues Haus gekauft und nun bilden sich innerhalb weniger Monate größere Setzrisse. Nun kommt es auf drei Dinge an, erstens „was wurde falsch gemacht“ und zweitens „wer hat was falsch gemacht“, drittens „was kostet die Sanierung/Instandsetzung“, sofern überhaupt möglich.
Haben Sie Ihr Haus von einer Baugesellschaft „schlüsselfertig“ erworben, ist diese alleine für Mängel haftbar. Haben Sie selbst verschiedenen Firmen beauftragt wie z.B. Rohbauer, Verputzer, Dachdecker usw., dann wird es schon mal schwieriger den Verursacher festzustellen.
Ein Gutachter für Bauschäden, stellt fest, wer in Haftung genommen werden kann, manchmal kann es sogar auch der Architekt oder Bauleiter sein, der bei der Planung/Ausführung einen Fehler gemacht hat.
Schnell handeln!
Im Falle von Baumängel und Ihrer Absicht dagegen vor zu gehen, sollten Sie in jedem Falle schnell handeln, denn Sie haben mit zweierlei Problemen zu tun die gegeneinander arbeiten:
1) Die Gewährleistungzeit des Verursachers
2) Zur Beweissicherung (evtl. vor Gericht) und weiteren Klärung, dürfen die beschädigten Stellen nicht beseitigt werden, sonst haben Sie nichts mehr in der Hand. Selbst wenn Sie einen Sachverständigen für Baumängel beauftragen ein Gutachten erstellen zu lassen und anschließend auf eigene Kosten erst mal den Schaden beseitigen lassen, kann sich das Verfahren dennoch hinziehen. Die Gegenseite könnte nochmals ein Gutachten von einem anderen Gutachter verlangen, doch wenn der Schaden schon beseitigt ist wird es manchmal kompliziert
Wenn Sie mit Ihrer Immobilie Ärger haben sollten wegen Bauschäden oder anderen Mängeln, lassen Sie sich von Ihrem „Verkäufer“ oder Lieferanten nicht lange hinhalten, denn manchmal läuft die Zeit davon! Entweder für Garantie oder Zeit, einen Schaden „noch“ beheben zu können. Denn wenn z.B. nicht sehr schnell gegen Feuchtigkeit etwas getan wird, kann es in einigen Monaten/Jahren zu spät sein und der Schaden ist nicht mehr oder nur mit massivem Aufwand zu beheben.