Wir sind Gutachter für Immobilien im Bereich Mannheim, Heidelberg und Weinheim.
Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie?
Als gerichtlich bestellter Sachverständiger erstelle ich verschiedene Arten von Immobilien Gutachten im Tätigkeitsgebiet von Mannheim und Heidelberg, sowie Weinheim mit dem Einzugsgebiet Gorxheimer Tal.
Die Formen der Gutachten stehen in Abhängigkeit vom späteren Zweck. Einerseits erstellen wir hauptsächlich für Banken, Finanzämter und Gerichte sog. Verkehrswertgutachten. Andererseits werden immer häufiger zur Immobilienbewertung von Kunden die preisgünstigere Variante, ein sog. „Kurzgutachten“ verlangt. Sie dienen in erster Linie der Wertermittlung eines Hauses oder Wohnung, z.B. bei Kauf- oder Verkaufsabsichten. Dieses „Kurzgutachten“ erlangt keine Rechtskraft gegenüber Dritten und ist für Privatpersonen sehr interessant, die den aktuellen Verkaufswert Ihrer Immobilie von einem Experten taxiert haben möchten zu relativ geringen Kosten.
Dieses Gutachten wird in ähnlicher Weise wie Verkehrswertgutachten erstellt, allerdings beträgt die schriftliche Ausarbeitung nur ca. 10-15 Seiten. Aber auch hier benötige ich sämtliche erforderlichen Unterlagen der Ämter und mache mit Ihnen gemeinsam eine Besichtigung der Immobilie.
Einen Immobilien Gutachter mit zur Hausbesichtigung nehmen!
Als Gutachter für Immobilien im Mannheim, Heidelberg und Weinheim berate ich Sie aber auch gerne bei einer Besichtigung bzw. beim Ankauf einer Immobilie. Denn oft haben Interessenten nicht ausreichend Erfahrung bei der Beurteilung einer Immobilie, z.B. hinsichtlich von Mängeln. Hier wird gerne von Kunden unser Angebot „Immobilienbesichtigung mit einem Experten“ wahrgenommen, denn nicht jeder hat einen Architekten im Freundes- oder Bekanntenkreis. Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Sachverständiger werde ich Sie mit meinem ganzen Fachwissen beraten.
Sollten Sie zu dem Thema Gutachten für Immobilien in der Region Mannheim, Heidelberg und Weinheim Fragen haben, rufen Sie doch einfach an, ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Ihr Kai-Uwe Klinger-Vogt