Immobilienbewertung
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung führt im Ergebnis zu einem sogenanten Verkehrswert! Der Verkehrswert wird üblicher weise als Marktwert verstanden und bezeichnet. Für das Prozedere der Wertermittlung werden u.a. fundierte bautechnische, betriebswirtschaftliche und juristische Fachkenntnisse benötigt. Die Wertermittlung ist zudem durch Rechtsnormen und Verordnungen geregelt, deren ordnungsgemäße Anwendung zu einem hinreichend konkretisierten Ergebnis führt. Gegenstand dieser Wertermittlung sind regelmäßig bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch grundstücksgleiche Rechte ( wie z.B. Mieten, Pachten oder Erbbaurechte). Die Ermittlung bezieht sich auf den gewöhnlichen d.h. normalen Geschäftsverkehr und kann zu jedem x-beliebigen Stichtag in der Gegenwart oder der Vergangenheit erfolgen.
Diese Grundstücksbewertungen werden in der Regel durch qualifizierte Sachverständige (Gutachter) durchgeführt. Die Bezeichnung „Sachverständiger oder Gutachter“ ist rechtlich nicht geschützt, weshalb sich jeder Sachverständiger nennen darf, wenn er (vermeindlich) etwas von der Sache versteht. Deshalb akzeptieren Gerichte oder vergleichbare öffentlich-rechtliche Behörden (z.B. das Finanzamt) Gutachten nur, wenn diese von entsprechend qualifizierten Sachverständigen erstellt wurden. Diese erforderlichen Qualifikationen besitzen anerkannter Weise, die
- Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, oder die
- (öffentlich-rechtlich) zertifizierten Sachverständigen.
Grundsätzlich wird von einem solchen Sachverständigen/Gutachter erwartet, dass er
- über mehrjährige Berufserfahrung verfügt,
- über überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse verfügt,
- schriftliche Gutachten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erstellen kann,
- in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt,
- welche die erforderliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten.
- Er benötigt eine entsprechende wissenschaftliche Ausbildung (Universitäts- und/oder Fachhochschulausbildung)
- und den Nachweis der jährlichen Weiterbildungen in diesem Fachbereich.
Immobilienbewertungen und -gutachten werden benötigt:
- zum Zweck des Verkaufs oder Ankaufs;
- in Scheidungsauseinandersetzungen;
- Wertermittlung im Rahmen einer Zwangsversteigerung;
- zum Zweck der Beleihung (Darlehn von Banken, Versicherungen);
- aus steuerrechtlichen Gründen (Erbschafts- oder Schenkungssteuer);
- Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung (z.B. Entnahme, Bodenwertfeststellung)
Wir, das Makler- und Sachverständigenbüro „Klinger-Vogt Immobilien“ erfüllen diese Voraussetzungen mit überdurchschnittlichen Qualifikationen. Wir erstellen seit vielen Jahren (seit 2004) entsprechende Immobilienbewertungen und Gutachten, auch für die Landgerichte Frankenthal und Mannheim. Sind zudem als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Ludwigshafen tätig. Beim Gutachterausschuss wird u.a. auch die Kaufpreissammlung geführt, welche die Ergebnisse von sämtlichen abgeschlossenen Kaufverträgen statistisch auswertet und somit entsprechende Daten und Informationen bereit hält. Die Aufgabe des Gutachterausschusses ist es auch, den Grundstücksmarkt für den Kreis der Sachverständigen, aber auch für den ganz normalen Bürger, transparent zu machen. Sachverständige erhalten zudem einen qualifizierten Zugang zu dieser Kaufpreissammlung, weil sie so zum Beispiel Vergleichskaufpreise für die anstehende Bewertung ermitteln können.