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Mieterhöhung durchsetzen

Mieterhöhung durchsetzen

Sie möchten gegenüber Ihrem Mieter die Miete erhöhen, was dieser aber ablehnt, was nun? Nun, ganz einfach wird es nicht und meist landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Nun stellt sich die Frage, mit was Sie die Mieterhöhung begründen, denn ein Mietspiegel der einen höheren Quadratmeterpreis vorsieht als Ihr Mieter derzeit bezahlt, stellt nach Ansicht der Gesetzgeber keinen Erhöhungsgrund dar.
Wenn Sie aber z.B. in den letzten Jahren eine wesentlich geringe Miete als im Mietspiegel verankert verlangt haben unter der Vorraussetzung, die Mietwohnung entspricht dem durchschnittlichen Standard, könnten die Chancen gut stehen. Oder Sie haben in letzter Zeit das Objekt renoviert / saniert mit energetischen Maßnahmen wie Fassadenisolierung, Dämmungen, Fenster, Türen, oder Modernisierungsmaßnahmen die aufgrund hochwertiger Objektausstattung zu einem Mehrwert für den Mieter führen, stehen die Karten ebenfalls gut, eine Mieterhöhung durchzusetzen.

In jedem Fall sollten Sie hierzu ein Mietwertgutachten von einem Sachverständigen durchführen lassen, der den tatsächlich zu erreichenden Mietwert ermittelt. Oft reicht schon, dieses Gutachten dem Mieter vorzulegen um sich zu einigen.

Meine Leistungen

  • Anlass und Zweck von Gutachten
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  • Steuerrechtliche Wertermittlung
  • An- und Verkauf, Scheidung etc.

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